AGB

I. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN COACHING

Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)


Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Juliane Amlacher (im folgenden Coach) und des Klienten bei Nutzung, Zahlung und Durchführung angebotener und vereinbarter Dienstleistungen. Sie gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Kunden und sind Bestandteil des Vertrages. Abweichende Geschäftsbedingungen des Klienten gelten nicht.

1. Allgemeines

Der Coach führt Coaching und Beratung gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber (im Folgenden auch Klienten) als angenommen. 
Weitere Vereinbarungen sind für den Coach nur verbindlich, wenn diese von ihr schriftlich bestätigt werden.
 

2. 
Vertragsabschluss


Ein Vertrag kommt durch die Auftragserteilung des Klienten sowie die entsprechende Auftragsannahme des Coaches zustande. Die Auftragserteilung durch den Kunden und die Auftragsannahme durch den Coach kann durch das Absenden einer E-Mail, durch einen schriftlichen Auftrag oder mündlich durch einen telefonischen Auftrag / persönlich erfolgen.
     


3. Widerrufsrecht


Der Klient hat ein vierwöchiges schriftliches Widerrufsrecht nach Erhalt der Auftragsbestätigung durch den Coach. Dieses Widerrufsrecht erlischt, wenn der Coach die Erbringung der Dienstleistung nach Absprache mit dem Klienten vor Fristablauf erbringt oder der Kunde die Dienstleistung bereits in Anspruch genommen hat.


 4. 
Ort und Zeit der Tätigkeit


Das Coaching findet in der Regel in den Räumen des Coaches, in Ausnahmefällen beim Klienten vor Ort, statt. Ausnahmen können nach Absprache und beiderseitigem Einverständnis individuell abgestimmt werden. Die Termine des Coachings werden von den Coachingpartnern einvernehmlich vereinbart. Der Klient verpflichtet sich zu allen Sitzungen pünktlich zu erscheinen.

5. Honorar und Zahlungsbedingungen


Der Klient zahlt bar zum vereinbarten Termin oder überweist nach Erhalt der Rechnung (s.u.).
Bei Teilnahme an Workshops erfolgt die Zahlung vorab elektronisch. Für Rückerstattungen für bereits gezahlte Teilnahmegebühren für Workshops gelten folgende Regelungen:

Die Angebote sind freibleibend. Änderungen vorbehalten. Alle Honorare verstehen sich in Euro. Nebenkosten, wie Telefongebühren (aus dem Ausland), Reise- und Übernachtungskosten usw., werden dem Klienten bzw. Auftraggeber gesondert in angemessenem Rahmen berechnet.

Die Termine für Telefon-Coaching werden zwischen Coach und Klienten nach beiderseitiger Verfügbarkeit vereinbart. Solange keine Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt, gilt der/die Auftraggeber/Auftraggeberin als Schuldner des Coaching- bzw. Beratungs-Honorars.

Für beauftragte und erbrachte Dienstleistungen werden die jeweils gültigen bzw. vereinbarten Honorare bei Erhalt der Rechnung und ohne Abzug sofort fällig. Die Zurückbehaltung des Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche der Auftraggeberin/des Auftraggebers von dem Coach anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

6. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse

Der Coach ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Coachingtermine zu verschieben, hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind. In diesem Fall wird der Coach den Klienten schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. Falls der Klient unter der hinterlassenen Rufnummer nicht zu erreichen war und auch in jedem anderen Fall besteht kein Anspruch auf Übernahme der Anfahrts- oder sonstiger Kosten.

7. Copyright

Alle an den Klienten ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Die Unterlagen sind zum persönlichen Gebrauch des Klienten bestimmt.

Das Urheberrecht an den Coachingkonzepten und Unterlagen gehört allein dem Coach. Dem Klienten ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung des Coaches ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt.

Alle dem Coach während der Erbringung der Dienstleistung übergebenen Unterlagen, Informationen, Daten und erlangten Kenntnisse, den Klienten betreffend, werden auch nach Ende der Geschäftsbeziehung bzw. des abgeschlossenen Vertrages vertraulich behandelt und keinem Dritten zugänglich gemacht.

8. Versicherungsschutz

Jeder Klient trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Coachingsitzungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Das Coaching ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.

Veranstalter von Team-Coachings, Seminaren, Workshops usw. ist immer der Auftraggeber. Die Teilnehmer haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch den Coach.

9. Haftung und Gewährleistung


Der Coach wird alle beauftragten Dienstleistungen und Arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen persönlich ausführen. Sollte ein Termin durch eine der Parteien nicht wahrgenommen werden können, wird ein Ersatztermin vereinbart.

Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung der Coachingsitzungen durch den Klienten ist bis spätestens 2 Werktage vor dem Termin möglich. Danach wird das Honorar zu 50 % in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen wird das volle Honorar als Ausfallhonorar fällig.

Die Informationen und Ratschläge in Coaching-Sitzungen sowie in allen Dokumentationen sind durch den Coach sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit des Coaches handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit.

Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Klienten.

10. Vertraulichkeit

Der Coach verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Klienten auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.

Darüber hinaus verpflichtet sich der Coach, die zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.

11. Mitwirkungspflicht des/der Auftraggebers/Auftraggeberin

Das Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Der Coach möchte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Der Coach steht dem Klienten als Prozessbegleiterin und als Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten geleistet. Der Klient sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen.

12. Abgrenzung zur Psychotherapie

Coaching ist keine Therapie und ersetzt diese auch nicht. Coaching basiert auf einer Coach-Klienten-Beziehung, die durch ein partnerschaftliches Miteinander gekennzeichnet ist und dabei die Rolle des Coaches klar von Therapeuten und Ärzten abgrenzt.

Psychotherapie ist problem- und symptomorientiert, sie beschäftigt sich überwiegend mit der Vergangenheit und ist bemüht, alte Wunden zu heilen. Coaching ist lösungsorientiert und auf die Gegenwart, Zukunft und Aktivität ausgerichtet. Psychotherapie fokussiert dabei auf die gezielte Behandlung einer psychischen Krankheit. Coaching dient dem „gesunden” Menschen, welcher handlungsfähig und zur Selbstreflexion fähig ist.

Das Ergebnis eines Coachings stellt nicht die Linderung psychischer Beschwerden dar, sondern die individuelle Weiterentwicklung des Klienten, womit eine Steigerung seiner allgemeinen Lebensqualität einhergeht.

13. Sektenerklärung

Die Angebote von Juliane Amlacher beruhen auf einer fundierten wissenschaftlichen Grundlage
nicht auf Ideologie oder Sektenkult. Deshalb distanziert sich Juliane Amlacher ausdrücklich von
Organisationen wie Scientology oder dergleichen und lehnt jegliche Methoden, Verbindungen und
Zusammenarbeit mit solchen ab.

14. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Klienten einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst Nahe kommt.

II. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN BERATERTÄTIGKEIT

1. Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle der Beraterin erteilten Kundenaufträge, gegenüber Unternehmern, Verbands- und Vereinsvertretern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen auch für alle zukünftigen Geschäfte, und zwar in ihrer jeweils gültigen Fassung. Diese AGB werden mit der ersten Kenntnis des Kunden, spätestens aber mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der Beraterin Vertragsbestandteil und von ihren Kunden anerkannt. AGB des Kunden gelten nur, soweit die Beraterin ihnen schriftlich zugestimmt hat.

2. Auftragserteilung

Angebote von FEUERKOPF – Juliane Amlacher sind während der in ihnen genannten Frist verbindlich. Fehlt eine solche Fristangabe, bleibt das Angebot vom Angebotsdatum an drei Monate lang gültig. Eine Auftragserteilung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Mündlich erteilte Aufträge werden in jedem Falle schriftlich bestätigt und gelten als rechtsgültig erteilt, wenn sie nicht unverzüglich (d.h. spätestens 3 Werktage nach Zugang der Auftragsbestätigung) vom Kunden/Auftraggeber schriftlich widerrufen werden. Die Beraterin haftet nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unvollständige Auftragsübermittlung oder -erteilung entstehen.

3. Auftragsdurchführung

Die von Juliane Amlacher abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet die Beraterin nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Ihre Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.
Die Beraterin ist berechtigt, sachverständige Dritte, Hilfskräfte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung eines Beratungsvertrages heranzuziehen. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von ihr auf Grund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Diese Leistungen sind vom/von der Klient/In selbst bereitzustellen.

Die Beraterin erbringt ihre Beratungsleistungen auf der Grundlage der ihr vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Diese werden von ihr auf Plausibilität überprüft. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Juliane Amlacher nach Kräften bei der Auftragsdurchführung zu unterstützen und die in seiner Betriebssphäre liegenden notwendigen Voraussetzungen zur Auftragsdurchführung zu schaffen. Dazu gehören insbesondere die zeitnahe Bereitstellung von Informationen sowie die regelmäßige Abstimmung mit allen Projektbeteiligten.

Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt beim Auftraggeber.

Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf der Auftragsbearbeitung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.

4. Auftragsbeendigung

Sollte der vom Auftraggeber erteilte Auftrag oder einzelne Teile daraus abgesagt werden, so ist das bis 90 Tage vor Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Absage von Seminaren bzw. Workshops
zwischen 60 bis 89 Tagen werden 30% des Auftragswertes
zwischen 30 bis 59 Tagen werden 50% des Auftragswertes
unter 29 Tagen werden 100% des Auftragswertes berechnet.

5. Honorierung

Die Vergütung der von der Beraterin erbrachten Leistungen gliedert sich in Honorar und Spesen. Die Honorare werden je nach Projektart entweder auf Pauschalbasis oder nach Stunden- bzw. Tagessätzen berechnet. Maßgebend sind die Angaben im Angebot. In den Honorartarifen sind sämtliche Personalkosten sowie Betriebs- und Verwaltungskosten enthalten. Nicht in den Honorartarifen enthalten sind jedoch ggf. notwendige auftragsspezifische Ausbildungskosten, Materialauslagen, Steuern und Gebühren, vom Auftraggeber direkt veranlasste Kosten und Reisespesen. Diese werden in tatsächlich entstandener Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt.

Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe des zum Abrechnungszeitpunkt geltenden Mehrwertsteuersatzes. 
Projekte, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, rechnet die Beraterin in einem monatlichen Rhythmus oder aufgabenbezogen ab. Der Abrechnungsrhythmus wird im Rahmen der Auftragsbestätigung vereinbart.

6. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen, sofern zwischen der Beraterin und dem Kunden nichts anderes vereinbart ist.

7. Durchführung von Projekten

Verzögert sich der Beginn oder die Durchführung eines Projekts aufgrund von höherer Gewalt oder ähnlicher Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches der Beraterin liegen, verlängern sich die Fristen zur Durchführung angemessen. Nach eigener Wahl ist die Beraterin auch berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Kunde hierfür Schadensersatz verlangen kann. Bereits bezahlte Projekthonorare werden in solchen Fällen anteilig erstattet, soweit Leistungen der Beraterin noch nicht erbracht worden sind. Für den Nachweis der von der Beraterin erbrachten Leistungen sind deren internen Aufzeichnungen maßgeblich, die sie dem Kunden auf Wunsch mitteilt. Dauert die Behinderung länger als vier Monate an, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, seinerseits hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

8. Änderungsvorbehalt

Die Beraterin ist jederzeit befugt, Änderungen an dem vereinbarten Projektablauf vorzunehmen. Ist bei einer wesentlichen Abweichung der Kunde mit den geänderten Vertragsbedingungen nicht einverstanden, ist der Beraterin dies schriftlich anzuzeigen. In solchen Fällen hat der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer solchen Anzeige das Recht zur Kündigung des Vertrags. Ein Anspruch auf Erstattung bereits angefallener Honorare aus von der Beraterin erbrachten Leistungen besteht in diesem Falle nicht.

9. Gewährleistung

Reklamationen sind der Beraterin innerhalb von 14 Tagen nach Ende eines Projekts schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigtem Anspruch wird die Beraterin nach ihrer Wahl die Minderleistung von der Rechnungssumme abziehen oder innerhalb einer angemessenen Frist eine für den Kunden kostenfreie Nachbesserung veranlassen.

10. Haftung

Die Beraterin kann keine Haftung übernehmen für Umstände, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen. Dasselbe gilt für Folgeschäden des Kunden wie entgangenen Gewinn, Arbeitsausfall, Reise- oder Hotelkosten. Obwohl die Beraterin Projektmaterialien mit höchstmöglicher Sorgfalt zusammenstellt, sind Fehler nicht völlig ausgeschlossen. Eine Haftung für fehlerhafte Angaben in Projektmaterialien und deren Folgen kann sie daher ebenfalls nicht übernehmen, soweit sie den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt hat.

11. Projektmaterial

Alle Inhalte und Unterlagen der jeweiligen Leistungen bleiben geistiges Eigentum von FEUERKOPF und dürfen nicht ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung der Beraterin in irgendeiner Form vervielfältigt oder weitergegeben werden.
Werden im Rahmen eines Projektes Unterrichtsmittel, -medien oder Softwareprodukte Dritter eingesetzt, ist der Kunde verpflichtet, die jeweils gültigen Überlassungsbestimmungen zu beachten und insbesondere keine Kopien anzufertigen. Der Kunde haftet allein, wenn durch ihn, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden. Er hat die Beraterin von allen Ansprüchen Dritter aus einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

12. Vertraulichkeit

Die Beraterin verpflichtet sich, alle Informationen, Geschäftsvorgänge, Unterlagen und Arbeitsergebnisse des Kunden, die im Zusammenhang mit diesem Auftrag bekannt und als vertraulich bezeichnet werden, gegenüber Dritten als vertraulich zu behandeln. Es sei denn, sie sind bereits auf andere Weise allgemein bekannt geworden.

Die Beraterin darf jedoch in ihren Werbematerialien und auf ihrer Internetseite den Namen ihres Kunden nach Rücksprache als Referenz angeben.

Der Auftraggeber erteilt zudem seine Zustimmung, dass Bilder oder Ergebnisse aus dem Geschäftsfall in anonymisierter Form für marketingorientierte Zwecke von FEUERKOPF genutzt werden dürfen.

13. Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

14. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.